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Folgende Regelung gilt für all unsere Produktionen bezüglich des Jugendschutzgesetzes:
  • bis einschließlich 14 Jahre: Einlass nur mit einem Erziehungsberichtigten / Erwachsenen mit Erziehungsbeauftragung gemäß §1, Abs. 1, Nr. 4 Jugendschutzgesetz
  • 15 bis 16 Jahre: Einlass nur in Shows, die vor 22 Uhr enden (das wären auf jeden Fall alle Nachmittagsshows; Ausnahme in Begleitung von Erwachsenen mit Erziehungsbeauftragung gemäß §1, Abs. 1, Nr. 4 Jugendschutzgesetz)
  • Ab 16 Jahren Einlass in alle Shows, die vor 24 Uhr enden

Unter nachstehenden Links erhältst du weitere Informationen zu diesem Thema

Gibt es ein Mindestalter für Kinder?

 

 

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