Für Das Phantom der Oper gibt es folgende Ermäßigungen
Personen mit einem Behinderungsgrad ab GdB70, sowie deren im Behindertenausweis eingetragene
Begleitperson durch das Merkzeichen B
Rollstuhlfahrer, sowie deren Begleitperson
Kinder bis einschl. 14 Jahre (14J + 364 Tage)
Schüler, Studenten, Azubi
Hinweis:
Die Ermäßigungen beziehen sich jeweils auf den Nettobetrag eines Vollzahlertickets.
Ermäßigungen können nicht miteinander kombiniert werden.
Ein entsprechender Ermäßigungsnachweis muss dem Einlasspersonal im Original vorgelegt werden.